Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem streitende Parteien mit Hilfe eines allparteilichen Dritten versuchen, gemeinsam eine nachhaltige Lösung für ihren Konflikt zu finden.
Mediation ermöglicht, die Situation und Sichtweise des Anderen besser zu verstehen und anzuerkennen und den eigenen Anteil am Konflikt zu respektieren. Bei der Mediation geht es um Respekt, Einsicht und Kommunikation auf Augenhöhe und deshalb gibt es keine Verlierer. Alle Konfliktpartner gewinnen im konstruktiven Gespräch.
In der Mediation geht es immer um Ihre Interessen, die Interessen beider Konfliktparteien. Nichts wird über Ihren Kopf hinweg entschieden. Nur eine Lösung, die beide Parteien tragen, kann den Konflikt beenden. Mediation – gemeinsam eine tragfähige und nachhaltige Lösung finden.
Ein großer Vorteil der Mediation ist ihre Kosten- und Zeitersparnis. Während Gerichtsverfahren oft Jahre dauern, kann man mit Hilfe der Mediation deutlich schneller, oft innerhalb weniger Wochen oder Monate, zu einem Ergebnis kommen.
Die Beachtung der Verfahrensgrundsätze geben dem Verfahren einen Rahmen und erhöhen die Chance, ein gutes Ergebnis im Sinne eines Konsenses zu erreichen.
Als Mediatorin bin ich allen Konfliktbeteiligten gleich verpflichtet und daher neutral und unparteiisch, d. h. allparteilich. Ich leite das Mediationsverfahren und bin für dessen vereinbarten Ablauf verantwortlich. Dabei beteilige ich mich grundsätzlich nicht an der konkreten Lösungsfindung der Beteiligten, um nicht den Eindruck der Parteilichkeit entstehen zu lassen.
Anders als bei einem Gerichtsverfahren bestimmen die Konfliktbeteiligten selbst, wer an der Mediation teilnimmt, welche Themen verhandelt werden und welche Verfahrensregeln gelten sollen. Alle Personen, die von einem Konflikt betroffen sind, können in die Mediation einbezogen werden.
Die Beteiligten sind für Ergebnisse und Lösungen ihres Konflikts selbst verantwortlich. Als Mediatorin vermittele und unterstütze ich die Beteiligten im Kommunikationsprozess und helfe bei der Suche nach nachhaltigen und tragfähigen Lösungen. Konfliktlösungen, die die Beteiligten selbst erarbeitet haben, sind regelmäßig nachhaltiger als ein durch ein Gericht erlassenes streitiges Urteil.
In der Mediation gilt das Prinzip der Ergebnisoffenheit, d. h. bei der Lösungssuche ist alles denkbar. Im ersten Schritt werden alle Lösungsideen der Beteiligten ohne Bewertung im Einzelnen gesammelt. Deshalb muss die Bereitschaft vorhanden sein, sich auf eine offene und kreative Lösungssuche einzulassen. Im nächsten Schritt werden die Lösungsoptionen gemeinsam bewertet und auf ihre Umsetzbarkeit überprüft.
Außerhalb des Mediationsverfahrens dürfen keine einschränkenden Absprachen getroffen werden.
Die Teilnahme an einer Mediation erfolgt grundsätzlich freiwillig. Diesem Prinzip liegt die Idee zugrunde, dass “erzwungene” Gespräche und Entscheidungen deutlich weniger Akzeptanz erfahren und in der Regel nicht zu einer nachhaltigen Befriedung des Konfliktes führen.
Sie können die Mediation durchführen bis zu einer gemeinsamen Abschlussvereinbarung, aber auch jederzeit abbrechen. Alle anderen Wege der Streitbeilegung bleiben als Alternative grundsätzlich offen.
In einer Mediation werden oftmals schwierige und zum Teil sehr persönliche Themenbereiche der Beteiligten offengelegt und angesprochen. Daher ist die Vertraulichkeit eine Grundvoraussetzung für eine konstruktive und transparente Zusammenarbeit.
Ich unterliege als Mediatorin einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und habe ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auf diese Weise ist gewährleistet, das kein Gesprächsinhalt an Dritte weitergegeben werden kann, es sei denn, die Beteiligten vereinbaren etwas anderes.
Es gibt Situationen in denen ein Einzelgespräch sinnvoll und zielführend sein kann. Diese Einzelgespräche werden nur in Absprache mit den Konfliktparteien geführt. Sie sind absolut vertraulich, auch gegenüber der anderen Konfliktpartei.
Die Konfliktbeteiligten müssen über ihre eigenen Rechte und Ansprüche informiert sein. Um gute und dauerhafte Lösungen zu erreichen, müssen sie wissen, in welchem rechtlichen Rahmen sie sich bewegen. Soweit die Beteiligten nicht ohnehin anwaltlich beraten sind, sollen sie sich vor Abschluss einer Mediationsvereinbarung fachlichen Rat in Bezug auf die beabsichtigte Vereinbarung einholen.
Als Mediatorin erteile ich keine rechtliche Beratung, da ich sonst meine Neutralität gegenüber den Beteiligten verlieren würde.
Wir lernen uns kennen und schließen eine Mediationsvereinbarung, die die grundsätzlichen Verfahrensregelungen festlegt. Das sind Eröffnung und Einstieg in die Mediation. Dazu gehören die Vertraulichkeit für alle Beteiligten, der Zeitrahmen, Grundsätzliches zur Kommunikation, die Freiwilligkeit der Teilnahme. Ich beantworte alle Fragen, die Sie haben.
In der zweiten Phase identifizieren und sammeln wir Ihre Konfliktthemen. Ich sorge dafür, dass jede Partei ihren Raum bekommt, ihre Themen zu benennen und in Ruhe zu erläutern. In dieser Phase wird bereits ein erstes gemeinsames Thema festgelegt.
Ich kläre mit Ihnen in der dritten Phase, welche individuellen Interessen und Bedürfnisse hinter Ihren Themen stehen. Das ist ein wesentliches Element der Mediation und kann auch in vertraulichen Einzelgesprächen geschehen. Mir ist wichtig, Sie und Ihren Standpunkt ganz genau zu verstehen.
Wir sammeln gemeinsam Ihre Lösungsvorschläge, ohne sie zunächst zu bewerten. Es sind Ihre Ideen, die jetzt zählen. Ich führe, vermittle und gebe Tipps, weiter und größer oder in ganz neue Richtungen zu denken – das eröffnet neue Lösungswege und Lösungsansätze, an die Sie vorher vielleicht gar nicht gedacht haben.
Wir bewerten und beleuchten jeden einzelnen Lösungsvorschlag gemeinsam.
Sie formulieren gemeinsam Ihre Abschlussvereinbarung, die alle gemeinsam gefundenen Lösungsvorschläge enthält. Dabei kann ich Sie bei der Ordnung und Strukturierung Ihrer Lösungen unterstützen.
Falls Sie es wünschen, können wir uns jederzeit noch einmal über den aktuellen Stand austauschen und die Vereinbarungsumsetzung auswerten. Diese Nachgespräche sind optional und können zum Beispiel sechs Monate nach Abschluss der Mediation stattfinden.
Als Mediatorin bin ich allen Konfliktbeteiligten gleich verpflichtet und daher neutral und unparteiisch, d. h. allparteilich. Ich leite das Mediationsverfahren und bin für dessen vereinbarten Ablauf verantwortlich. Dabei beteilige ich mich grundsätzlich nicht an der konkreten Lösungsfindung der Beteiligten, um nicht den Eindruck der Parteilichkeit entstehen zu lassen.
Ich weiß vor der Mediationssitzung nichts Näheres über Ihren Konflikt, sondern erfahre alles in den gemeinsamen Mediationssitzungen. Nur so ist gewährleistet, dass ich neutral und allparteilich bin.